Weg zum Sportunterricht

Einverständniserklärung für den Weg zum Sportunterricht

Mit der fol­gen­den Aus­wahl wil­li­ge ich ein, dass mein Kind ab sofort den Weg zwi­schen dem Schul­ge­län­de und dem ONG zuge­teil­ten Sport­an­la­gen (Wald­ba­cher Weg, Eugen-Roth-Weg, Sport­platz Gra­ben­sprung, Ten­nis­platz Lap­pi­ner Stra­ße) selbst­stän­dig zurück­le­gen darf. Dies gilt unter fol­gen­den Bedin­gun­gen:

  1. Die Klas­se wird durch die Sport­lehr­kraft über das Ver­hal­ten auf öffent­li­chen Wegen und kon­kre­te Gefah­ren­stel­len belehrt.
  2. Die Klas­se wird min­des­tens die ers­ten zwei Unter­richts­stun­den im Schul­jahr von der Lehr­kraft auf dem Weg begleitet.
  3. Die Ent­schei­dung, ab wann die Klas­se den Weg selbst­stän­dig zurück­legt, trifft die Sport­lehr­kraft gemein­sam in Abspra­che mit der Klas­sen­lei­tung. Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten wer­den im Vor­feld schrift­lich informiert.
  4. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler gehen min­des­tens in 3er-Grup­pen — nie­mand geht allein!
  5. Die Ent­schei­dung kann jeder­zeit durch die Klas­sen­lei­tung, die Fach­lehr­kräf­te oder die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten zurück­ge­nom­men werden. 

In den Rand­stun­den kann die Sport­an­la­ge Treff­punkt bzw. Ent­las­sungs­ort sein. Der ver­si­che­rungs­recht­li­che Sta­tus durch das Land Ber­lin ändert sich dadurch nicht.

Die “Hin­wei­se für den Weg zur Turn­hal­le” habe ich zur Kennt­niss genommen.

For­mu­lar “Weg zum Sport­un­ter­richt” ergänzen